Das Abgeordnetenhaus Berlin
Die Institution Parlament
(altfranzösisch: parlement = Unterredung; französisch: parler = reden)
Ursprünglich entstanden, um die absolute Macht der Könige einzuschränken, ist das Parlament in den heutigen modernen Demokratien zum Hauptträger der Staatsleitung geworden. Vom Volk durch Wahlen legitimiert, legen die Abgeordneten als Stellvertreter der Bürger die Grundrichtlinien der Staatspolitik durch Gesetze fest und kontrollieren die Regierung bei deren Ausführung.

In Deutschland gibt es mehrere Parlamente: Während der Bundestag für Fragen zuständig ist, die ganz Deutschland betreffen (z. B. Außenpolitik, Bundeswehr), setzen sich die Landesparlamente, wie das Abgeordnetenhaus von Berlin, mit regionalen Fragen auseinander (z. B. Straßenbau, Polizei).

Das Abgeordnetenhaus von Berlin - in den Flächenstaaten Landtag genannt - ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlin. Berlin hat als Stadtstaat wie Hamburg und Bremen im Gegensatz zu den Flächenstaaten sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben zu erfüllen. Die Berlinerinnen und Berliner entscheiden durch ihre Wahl, wer im Abgeordnetenhaus die Parlamentsarbeit macht.

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Arbeitsweise des Parlamentes
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung für das Land, Regierungsbildung (Wahl des Regierenden Bürgermeisters) sowie Kontrolle der Regierung (des Senats). Seine Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung.

Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der Verfassung aus mindestens 130 Mitgliedern zusammen, von denen 60 % direkt in den Wahlkreisen und 40 % indirekt über Bezirks- bzw. Landeslisten gewählt werden. Hinzu kommen die Überhang- und Ausgleichsmandate. Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht in der jetzigen 17. Legislaturperiode aus insgesamt 149 Abgeordneten: SPD (47), CDU (39), Bündnis 90/Die Grünen (29), Die Linke (19), PIRATEN (15).


Plenarsitzung
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Mitglieder des Abgeordnetenhauses und damit das höchste Organ des Parlaments. Traditioneller Sitzungstag der Berliner Volksvertretung ist der Donnerstag. Die Tradition wurde bereits von der alten Stadtverordnetenversammlung begründet, die seit 1809 jeweils am Donnerstag zusammentrat.