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Der Innenausschuss
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung kontrolliert die Aufgabenerfüllung der Senatsverwaltung für Inneres und ihrer nachgeordneten Behörden.

In der Sicherheitspolitik ist natürlich von besonderem Interesse, welchen Aufgaben sich Berliner Polizei und Feuerwehr stellen müssen, vor allem in besonderen Lagen der Hauptstadt, z. B. bei Staatsbesuchen, Großdemonstrationen usw. Dabei sind in die politischen Überlegungen bereits präventiv auch Szenarien bis hin zu Katastrophen oder Terroranschlägen einzubeziehen.

Der Innenausschuss beschäftigt sich auch mit Staats- und Verfassungsrecht, Beamten- und Tarifrecht, Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst, internationaler Verwaltungszusammenarbeit, Ausländer- und Asylrecht, sonstigem Ordnungsrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Wiedergutmachungsangelegenheiten und weiteren Aufgaben der Innenbehörde.
Der Verfassungsschutzausschuss
Ausschuss für Verfassungsschutz
Die parlamentarische Kontrolle durch den Ausschuss für Verfassungsschutz ist im Verfassungsschutzgesetz Berlin (§ 33) festgeschrieben.

Der Senat hat den Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde (Senatsverwaltung für Inneres) und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Dabei geht es insbesondere um Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder.

Der Verfassungsschutz Berlin hat die Aufgabe, Informationen über politischen Extremismus und Spionage zu sammeln, zu analysieren und diese an politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dieser Dreiklang von Informationsbeschaffung, Informationsbearbeitung und Informationsweitergabe bestimmt die Arbeit des Verfassungsschutzes.
Der Wissenschaftsausschuss
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
Berlin ist ein wichtiger Wissenschafts- und Forschungsstandort im nationalen und internationalen Vergleich. Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Abgeordnetenhauses von Berlin hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen für die Universitäten und Fachhochschulen, an denen über 135.000 Studierende aus Berlin, Deutschland und der ganzen Welt ausgebildet werden, und für die Vielzahl von Forschungseinrichtungen so gestaltet sind, dass die Einrichtungen ihre Aufgaben optimal erfüllen können. Gegenstand der Ausschussberatungen sind deshalb z.B. die Themen

  • Berliner Hochschulgesetz, Hochschulverträge, Strukturplanung der Hochschulen, Rechtsform der Hochschulen, Kennzahlen und Leistungsberichte
  • Wissenschaftsmarke Berlin, Situation der Studierenden, Reformen von Studium und Lehre, Strukturreformen der Universitätsmedizin, Wissenschaftszentrum Berlin, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Forschungsverbünde.

Berlin und Brandenburg bilden eine Wissenschafts- und Forschungsregion. Deshalb werden länderübergreifende Themen verstärkt in gemeinsamen Sitzungen mit dem im Land Brandenburg für die Themen Wissenschaft und Forschung zuständigen Parlamentsausschuss behandelt.


Sitzungstermine 2011