Diäten von Abgebordneten
In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. Ursprünglich wurden die ersten Diäten von Perikles eingeführt, damit sich auch Angehörige der unteren Klassen der Politik widmen konnten (der Verdienstausfall wurde ausgeglichen). Es gab nun Sitzungsgeld für das Richteramt, regelmäßige Entschädigungen für Hopliten und Ruderer sowie für die Ratsmitglieder Athens.
Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. Januar 2010 monatlich 3.233 Euro.
Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B4.
Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 955 Euro. Kosten für Mitarbeiter werden gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 580 Euro gezahlt.
Es wird ein Übergangsgeld gezahlt, sofern der Abgeordnetenstatus mindestens ein Jahr bestand. Die Dauer des Bezugs entspricht der Zahl der Jahre im Abgeordnetenhaus in Monaten, maximal jedoch 18 Monate.
Eine Altersversorgung in Höhe zwischen 35 Prozent und 65 Prozent der Diäten wird gezahlt, sofern der Abgeordnete mindestens neun Jahre im Amt war.
1. Entschädigung
Die monatliche Entschädigung für Abgeordnete beträgt 3233 Euro. Diese Entschädigung wird gelegentlich auch Diät genannt und beschreibt das reguläre Einkommen aus einer Abgeordnetentätigkeit.
2. Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon und Fahrkosten beträgt 955 Euro. Die Kostenpauschale ist steuerfrei.
3. Zuschuss zur Krankenversicherung